Antworten rund um den Hausnotruf

Häufig gestellte Fragen

Allgemein

Was brauche ich, um ›mein Hausnotruf‹ zu Hause nutzen zu können?

Sie benötigen nur eine Steckdose und einen Telefonanschluss. Für den Fall, dass Sie keinen Telefonanschluss haben, können wir Ihnen auch ein Gerät anbieten, welches die Telefonverbindung per Mobilfunk herstellt.

Gibt es noch weiteres Zubehör, das mein Zuhause sicherer macht?

Ja, wir bieten optionale Geräte wie Rauchmelder, Funk-Temperaturmelder, Funk-Gasmelder, Demenzsysteme und Handsender mit integrierter Sturzüberwachung. Gern stellen wir solche Zusatzgeräte je nach Hilfebedarf bei einem persönlichen Gespräch genauer vor.

Für wen eignet sich ›mein Hausnotruf‹?

›mein Hausnotruf‹ eignet sich für Menschen, die allein leben, nicht mehr uneingeschränkt mobil sind und deshalb ein erhöhtes Sturzrisiko aufweisen. Die Nutzung bietet sich aber auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen an, zum Beispiel Epilepsie oder Diabetes.

Vertrag

Was kostet ›mein Hausnotruf‹?

Die Kosten des Hausnotrufes unterscheiden sich je nach Region etwas. Außerdem ist auch der Leistungsumfang entscheidend. Möchten Sie zu dem Hausnotruf auch einen Einsatzservice, oder sollen im Notfall Angehörige informiert werden? Fordern Sie am besten gleich ein individuelles Angebot an. Haben Sie einen Pflegegrad und wohnen Sie allein? Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse meistens einen Zuschuss von monatlich bis zu 25,50 €.

Übernehmen Pflegekassen die Kosten für den Hausnotruf?

Hausnotrufe sind ein von den Pflegekassen gesetzlich anerkanntes Hilfsmittel (§ 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (XI)). Für eine Kostenübernahme sind einige wenige Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört in der Regel das Vorliegen eines Pflegegrades (ab Pflegegrad 1), Teilnehmer müssen außerdem gänzlich allein leben bzw. über weite Teile des Tages allein wohnen. Die Kostenübernahme für den Hausnotruf erfolgt dann in Höhe bestimmter Vergütungspauschalen. Für die Bereitstellung zahlen Pflegekassen monatlich bis zu 23,00 €.

Kann ich ›mein Hausnotruf‹ jederzeit kündigen?

Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Ein Beispiel: Wird am 15. Januar gekündigt, läuft der Vertrag mit Beendigung des Monats Februar aus.

Kann man den Hausnotruf von der Steuer absetzen?

Ja, ein Hausnotruf lässt sich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Hausnotrufsystem für ein betreutes Wohnen oder im häuslichen Umfeld eingesetzt wird. Entscheidend ist, ob der Hausnotruf die Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt – und genau das gewährleistet ›mein Hausnotruf‹. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich anerkannt (i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG), außerdem entschied der Bundesfinanzhof im Jahr 2015 zu Gunsten eines Rentners, der den Hausnotruf von der Steuer absetzen wollte.

Muss man den Hausnotruf unbedingt mieten?

Die Technik für die Teilnahme am Hausnotruf wird i.d.R. ausschließlich vermietet. Aus gutem Grund: Bei defekter Technik bekommen Sie unverzüglich Ersatz. Bei einem Kauf müssen sich Teilnehmer nach Ablauf der Garantiezeit hingegen selbstständig um die Reparatur kümmern und somit auch die Kosten tragen. Auch bei Änderungen seitens des Telefonnetzes oder Ihres Telefonanschlusses sind Sie mit einem Mietgerät auf der sicheren Seite.

Technik

Was ist zu tun, wenn ein Defekt vorliegt oder die Batterien leer sind?

Bei einem technischen Defekt, beispielsweise an der Basisstation, dem Handsender oder dem Akku, erhalten Sie unverzüglich ein Ersatz- bzw. ein Austauschgerät. Um leere Batterien müssen Sie auch keine Sorgen machen. Sobald die Akkuleistung bzw. die Batterie im Handsender schwach wird, erhalten wir in der Leitstelle automatisch eine Meldung und organisieren sofort einen Tausch.

Wie lange hält der Akku?

Die von ›mein Hausnotruf‹ verwendeten Geräte enthalten Akkus mit einer Lebensdauer von fünf Jahren. Sinkt die Akkuleistung schon früher in einen niedrigen Bereich, erhält unsere Leitstelle automatisch eine Meldung und veranlasst den Austausch des Akkus bzw. des Gerätes.

Was passiert, wenn der Strom ausfällt?

Selbst bei einem Stromausfall bleiben alle Funktionen des Hausnotrufs (vorbehaltlich Verfügbarkeit des Telefonnetzes) in vollem Umfang erhalten. In solchen Situationen übernimmt der integrierte Akku den uneingeschränkten Betrieb – über einen Zeitraum von 1 bis 3 Tagen.

Beeinträchtigt der Funksender einen Herzschrittmacher oder ein Hörgerät?

Nein, Herzschrittmacher und Hörgeräte werden vom Funksender nicht beeinflusst. Der Sender des Hausnotrufs überträgt seine Signale auf einer völlig anderen Frequenz. Es besteht also kein Grund zur Sorge.

Ist der Handsender wasserfest?

Ja, unsere Funksender sind wasserdicht (IP67). Bitte tragen Sie Ihren Handsender auch beim Duschen oder Baden. So können Sie immer einen Notruf absetzen, sollten Sie einen Notfall haben.

Notfall

Was passiert, wenn ich in einem Notfall nicht sprechen kann?

Bei Notfällen, in denen wir mit einem Teilnehmer nicht kommunizieren können, rufen wir zurück, um versehentliche Alarme auszuschließen. Ist eine Verständigung auch dann nicht möglich, senden wir unverzüglich Hilfe.

Kann ich das System regelmäßig auf seine Funktion testen?

Ja gern! Wir empfehlen einmal pro Monat einen Probeanruf zu tätigen. So können Sie sicher sein, dass alles perfekt funktioniert. Unsere Geräte führen übrigens alle 7 Tage eine Selbstdiagnose durch, bei der mögliche Störungen automatisch erkannt werden und an die Zentrale gesendet werden. Auch ohne Ihr aktives Mitwirken, wird die Problemlösung organisiert.

Wie wichtig ist die Schlüsselhinterlegung für den Hausnotruf?

In Notfällen ist es wichtig, dass direkt vor Ort Hilfe geleistet werden kann. Sollte ein Teilnehmer nicht mehr in der Lage sein, die Wohnungstüre aus eigener Kraft zu öffnen, wird ein hinterlegter Schlüssel entscheidend. Damit die Schlüsselhinterlegung für den Hausnotruf sicher bleibt, erarbeiten wir gemeinsam mit den Teilnehmern verschiedene Lösungen. Dazu gehören die Hinterlegung bei Angehörigen, Nachbarn, dem Pflegedienst, einem Sicherheitsdienstleister oder in einem Schlüsseltresor. Für Notfälle ist immer klar geregelt, wie sich Rettungskräfte Zugang zu einer hilfsbedürftigen Person verschaffen können.

Außerdem wichtig: Änderungen der Zugangsregelung sollten immer auch zeitnah der Notrufzentrale mitgeteilt werden.

Ihre Frage war nicht dabei?

›Mein Hausnotruf‹ persönlich erklärt

Haben Sie eine ganz persönliche Frage oder möchten Sie ganz sicher wissen, ob das Hausnotrufsystem auch in jedem Zimmer Ihrer Wohnung funktioniert? Gern erklären wir Ihnen alle Details telefonisch – oder noch besser vor Ort. Unsere Techniker prüfen die Gegebenheiten und stellen Ihnen unsere Geräte vor. Einen Kennenlern-Termin können wir auch gemeinsam mit den Angehörigen wahrnehmen.

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