Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Zuzahlung zum Hausnotruf
Was kostet ›mein Hausnotruf‹?
Wollen Sie sich ein Hausnotrufsystem ins Zuhause holen, fragen sich aber, ob das nicht zu teuer wird? Keine Sorge: ein Hausnotruf ist zu einem vergleichsweise fairen monatlichen Basispreis erhältlich. Noch günstiger wird es, wenn die Pflegekasse eine Zuzahlung bewilligt – dann kann der Hausnotruf unter Umständen zum Nulltarif zur Verfügung stehen.
Die Kosten: je nach individueller Lösung
Die Kosten des Hausnotrufes unterscheiden sich je nach Region etwas. Außerdem ist auch der Leistungsumfang entscheidend. Möchten Sie zu dem Hausnotruf auch einen Einsatzservice, oder sollen im Notfall Angehörige informiert werden? Fordern Sie am besten gleich ein individuelles Angebot an. Haben Sie einen Pflegegrad und wohnen Sie allein? Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse meistens einen Zuschuss von monatlich bis zu 23,00 €.
„Basisstation, Armband und Schlüsselhinterlegung für den Notfall. Also nur das, was ich wirklich brauche.“
Gisela, 85 Jahre
Hat sich gemeinsam mit ihrer Familie für ›mein Hausnotruf‹ entschieden.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Liegt ein Pflegegrad vor?
Hausnotrufsysteme werden von den Pflegekassen als Hilfsmittel anerkannt. Laut § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB XI) handelt es sich dabei also um Pflegehilfsmittel, welche die Pflege erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Für ›mein Hausnotruf‹ trifft besonders der letzte Punkt zu: Selbstständigkeit im täglichen Leben.
- Vorliegen eines Pflegegrades mit mindestens Grad 1. Der Pflegegrad 1 kann bereits bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen. Sollte noch kein Pflegegrad vorliegen, kann dieser bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Ein Gutachter übernimmt dann die Einstufung in einen Pflegegrad anhand eines Punktesystems.
- Sie leben gänzlich oder über weite Teile des Tages allein. Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn Sie mit jemandem zusammenleben, der in Notfällen keine Hilfe rufen kann.
- Sie können mit einem normalen Telefon in Notfällen keine Hilfe rufen, weil es bestimmte Einschränkungen nicht zulassen.
Höhe der Zuzahlungen durch die Pflegekasse
Die Kostenübernahme für den Hausnotruf erfolgt in Höhe bestimmter Vergütungspauschalen. Für die Bereitstellung zahlen Pflegekassen monatlich bis zu 25,50 €. Das gilt natürlich auch für ›mein Hausnotruf‹. Neben der reinen Bereitstellung können aber noch weitere Kosten anfallen – beispielsweise ein Einsatzservice für Notfälle. Diese Kosten werden hingegen nicht von den Pflegekassen getragen.
Schlüsselhinterlegung und andere Services. Was brauche ich, damit ein Hausnotrufsystem im Notfall wirklich sicher funktioniert? Diese Frage beantworten wir gern mit Ihnen gemeinsam. Viele unserer Kunden lassen beispielsweise ihren Schlüssel bei einem Sicherheitsdienstleister oder in einem eigenen Schlüsseltresor hinterlegen – im Notfall können sich Rettungskräfte dann den nötigen Zugang verschaffen.
Unser Service für Sie: Antragstellung für die Kostenübernahme
Zeit und Mühe sparen
Antragstellung bei der Pflegekasse – das scheint auf den ersten Blick kompliziert zu sein! Ist es aber nicht. Denn wir übernehmen das für Sie, falls es erforderlich ist. Am Tag der Inbetriebnahme von ›mein Hausnotruf‹ sind unsere Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort und holen sich alle nötigen Informationen ein, die es für einen solchen Antrag braucht. Die Antragstellung gilt somit ab dem Tage des Vertragsschlusses und wird von uns unverzüglich eingereicht.
Antrag auf Kostenübernahme selbst stellen
Natürlich können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für ›mein Hausnotruf‹ auch selbst einreichen. In diesem Fall gilt es den folgenden Ablauf zu beachten. Bei Fragen sind Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit gern behilflich.
- Pflegegrad liegt vor oder ist beantragt. Der Pflegegrad 1 kann bereits bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen. Sollte noch kein Pflegegrad vorliegen, kann dieser bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Ein Gutachter übernimmt dann die Einstufung in einen Pflegegrad anhand eines Punktesystems.
- Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen und absenden. Für Hinweise zum Ausfüllen oder beim Einholen von Formularen ist Ihre Pflegekasse behilflich. Wir empfehlen einen formlosen Antrag, der aber unbedingt Namen, Geburtsdatum und Versichertennummer des Pflegebedürftigen sowie die Art der benötigten Pflegehilfsmittel enthält.
- Prüfung des Antrages durch Pflegekasse. Die Prüfung erfolgt anhand von Unterlagen, die der Pflegekasse vorliegen. Es kann vorkommen, dass zusätzlich eine Stellungnahme beim Medizinen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeholt wird. Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid für die Kostenübernahme des Hausnotrufdienstes erhalten haben, so können Sie einen Widerspruch einlegen. Dieser muss schriftlich und innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Bescheides erfolgen.
- Kostenübernahmeerklärung. Sollten die nötigen Voraussetzungen für die Kostenübernahme vorliegen, wird die Pflegekasse schriftlich über eine Kostenübernahmeerklärung informiert. Falls zu diesem Zeitpunkt bereits Vorleistungen für das Hausnotrufsystem gezahlt worden sind, so werden diese Beträge in der Regel rückerstattet. Die Zuschüsse der Pflegekassen werden darüber hinaus meist direkt beim Anbieter des Hausnotrufsystems verrechnet.
Jetzt anfordern und beraten lassen
Wir erklären in Ruhe alle Einzelheiten
Interessieren Sie sich für ›mein Hausnotruf‹ oder haben Sie Angehörige, die sich mehr Sicherheit im häuslichen Umfeld wünschen? Lassen Sie sich von uns ausführlich beraten – oder vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin. Unser Techniker erklärt Ihnen jedes Detail und zeigt, wie ›mein Hausnotruf‹ in Ihrem Zuhause funktioniert.
Weitere wichtige Fragen und Antworten zum Hausnotruf
Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Ein Beispiel: Wird am 15. Januar gekündigt, läuft der Vertrag mit Beendigung des Monats Februar aus.
Ja, ein Hausnotruf lässt sich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Hausnotrufsystem für ein betreutes Wohnen oder im häuslichen Umfeld eingesetzt wird. Entscheidend ist, ob der Hausnotruf die Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt – und genau das gewährleistet ›mein Hausnotruf‹. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich anerkannt (i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG), außerdem entschied der Bundesfinanzhof im Jahr 2015 zu Gunsten eines Rentners, der den Hausnotruf von der Steuer absetzen wollte.
Die Technik für die Teilnahme am Hausnotruf wird i.d.R. ausschließlich vermietet. Aus gutem Grund: Bei defekter Technik bekommen Sie unverzüglich Ersatz. Bei einem Kauf müssen sich Teilnehmer nach Ablauf der Garantiezeit hingegen selbstständig um die Reparatur kümmern und somit auch die Kosten tragen. Auch bei Änderungen seitens des Telefonnetzes oder Ihres Telefonanschlusses sind Sie mit einem Mietgerät auf der sicheren Seite.